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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.

Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
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Pressemitteilung des Vereins Rettet St. Johann e.V.: Aktuelle Informationen der Kirchengemeinde St. Johann Baptist, Altenessen, zu den Verhandlungsergebnissen zum Verkauf der Kirche u.a. an die Contilia

5/13/2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchengemeinde St. Johann Baptist in Altenessen, vertreten durch den Kirchenvorstand und hier durch Dompropst Zander, verteilte an diesem Wochenende Informationsflyer in den Kirchen und informiert über die Verhandlungsergebnisse zum beabsichtigten Verkauf der Kirche, des Pfarrzentrums und des Pfarrhauses. Gleichzeitig sollen diese Informationen an die örtlichen Medien gehen. Grundlage dieser Informationen soll der Vertragsentwurf sein, der am 09.05.2019 dem Kirchenvorstand, dem Pfarrgemeinderat und dem Pastoralteam vorgestellt wurde. Die Informationen im Flyer entsprechen nicht immer den Vertragsinhalten und sind deshalb zu kommentieren.

… Für die neue Kirche ist Contilia verantwortlich, für den Umbau des Jugendheims die Pfarrei. … (Informationsflyer vom 12.05.2019)

Bild
Auszug Grundstückskaufvertrag (Entwurf) KKE St. Johann Baptist – Stand- 09.05.2019, § 10, Ziffer 2 e) (Seite -16-)
Bild
Auszug Grundstückskaufvertrag (Entwurf) KKE St. Johann Baptist – Stand- 09.05.2019, § 10, Ziffer 5 (Seite -18-)
Es wird der Gemeinde bewusst verschwiegen, dass die Kirchengemeinde verpflichtet ist,
  • 500.000,00 EUR für das Inventar der Kirche
  • 20.000,00 EUR für Demontage, Sanierung und Einlagerung
  • 100.000,00 EUR zur Errichtung eines Glockenträgers
  • 80.000,00 EUR für Umzugs- und Nebenkosten
aus der erhaltenen Kaufsumme zu refinanzieren.

Entgegen vorherigen anderslautenden mündlichen und schriftlichen Aussagen sollen zusätzlich 400.000,00 EUR für den Umbau des Jugendheims bereitgestellt werden. Damit verpflichtet sich die Kirchengemeinde die gesamt als Kaufpreis erhaltenen 1.100.00,00 EUR vollständig als Reinvestitionssumme einzubringen. Es ist absolut unverständlich und nicht zu akzeptieren, dass diese Informationen der Gemeinde verschwiegen werden und die unwahre Information gegeben wird, dass ….für die neue Kirche Contilia verantwortlich ist. …..

In diesem Zusammenhang ist auch an die Nichtinformation der Gemeinde über die beabsichtigten Verkaufsabsichten vor der Kirchenvorstandswahl zu erinnern.

Die Information, dass …. unsere Pfarrei nun für den Verkauf der Pfarrkirche einen Gegenwert von insgesamt 2,6 Millionen Euro bekommt … , ist ebenfalls nicht richtig.

Contilia investiert in ihr eigenes Gebäude. Auch die Kirche und Nebenräume sind und bleiben im Eigentum der Contilia. Im Vertrag ist lediglich ein Nutzungsrecht der Kirchengemeinde am Kirchenraum grundbuchlich festgeschrieben. Diese Dienstbarkeit entfällt vertraglich, wenn die Kirche pastoral nicht mehr dauerhaft genutzt wird. Diese nicht zulässige Interpretation soll den Gemeindemitgliedern offensichtlich suggerieren, dass der Kirchenvorstand verantwortlich die Vermögensinteressen der Kirchengemeinde wahrgenommen hat. Es soll offensichtlich von vorn herein der Verdacht entkräftet werden, dass der Verkaufspreis nicht annähernd dem Gegenwert entspricht.

Im Vergleich zu den vorangegangenen Anmerkungen eine letzte, aber auch sehr wichtige Richtigstellung. Der neue Kirchraum mit geplanten 250 qm soll ca. 200 Besuchern Platz bieten. Zur Grundfläche gehören insbesondere auch der Altarraum und die notwendigen Gänge und Entfluchtungsbereiche. Damit reduziert sich die Fläche für die Sitzmöbel auf ca. 150 qm. Nach den Richtlinien und Vorgaben, u.a. der Versammlungsstättenverordnung, sind 1,3 qm für einen Sitzplatz vorzuplanen, so dass hier insgesamt 115 Sitze verfügbar sein werden. Aber, wie heißt es im letzten Satz der Informationsschrift - …. stellen Planer und Architekten in ersten – sehr schematischen – Zeichnungen so dar. …

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