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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.

Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
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Rückabwicklung des Kirchenverkaufs: Offener Brief von "Rettet St. Johann" an den Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johann Baptist

1/26/2021

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Sehr geehrter Herr Domkapitular Dr. Dörnemann, sehr geehrte Kirchenvorsteher*innen,
gemäß der Veröffentlichung auf Ihrer Homepage vom 29. Oktober 2020 (https://www.johannbaptist.de/aktuelle-informationen-aus-st-johann-baptist/) hat der Kirchenvorstand St. Johann Baptist den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber der Contilia-Tochter Katholisches Klinikum Essen GmbH erklärt. Das gesamte Verfahren sollte bis zum Jahresende 2020 abgeschlossen sein. Bis zum heutigen Tage gibt es von Ihrer Seite keine öffentliche Information zum aktuellen Stand des Verfahrens. Eine Aufarbeitung der entstandenen Konflikte sollte beginnen und dazu Gesprächsangebote übermittelt werden. Seitens des Vereins „Rettet St. Johann“ wurden dazu konkrete Fragen gestellt und eine konstruktive Gesprächsbereitschaft mitgeteilt. Hierzu gab es bedauerlicherweise keine Antwort des Kirchenvorstands.
Den Pfarreimitgliedern, aber auch insbesondere den von uns vertretenden Mitgliedern von Rettet St. Johann e.V. stellen sich drängende Fragen, die einer Antwort von Ihnen bedürfen.

Nutzungsrecht an der Pfarrkirche St. Johann Baptist
In §10 Abs. 1a des Kaufvertrages ist geregelt, dass die Kirche nebst aller weiteren verkauften Gebäude und das Grundstück längstens bis zum 15.01.2021 genutzt werden kann. Diese Frist ist seit 10 Tagen verstrichen. Wurden rechtlich verbindliche Regelungen für eine weitere Nutzung mit der KKE vereinbart?

Latentes Risiko von Gebäudeschäden
Ebenfalls in §10 ist geregelt, dass keinerlei Instandsetzung von Dach und Fach während der Nutzungszeit erfolgt und keine Gebäudeversicherung zur Absicherung vor Elementarschäden abgeschlossen wird. Wie bewertet der Kirchenvorstand das Risiko eines möglichen Gebäudeschadens vor Rückabwicklung und wie wird in diesem Fall mit den Schäden verfahren? Wird das Bistum im Schadensfall vor einer Rückabwicklung anfallende Kosten übernehmen, obwohl die Kirchengemeinde kein Eigentümer ist?

Zeitplan und Stand der Rückabwicklung
Entstandene Kosten der Pfarrei sollen vom Kaufpreis bei der Rückabwicklung abgezogen werden. Wie ist der Sachstand der Verhandlungen und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Ist die Pfarrgemeinde in der Lage den vollen Kaufpreis zu erstatten und somit eine Rückabwicklung, unabhängig möglicher späterer zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber der KKE, zu ermöglichen? 

In der Pfarrversammlung und in ihren Verlautbarungen haben sie immer wieder Transparenz zugesagt. Wir bitten diese Fragen kurzfristig in einem offiziellen Statement oder aber auch in einem persönlichen Gespräch, für das wir nach wie vor jederzeit zur Verfügung stehen, zu beantworten. Sollten wir keine Antwort auf diese Fragen erhalten bzw. die Rückabwicklung nicht kurzfristig erfolgen, werden wir gemeinsam mit dem Kläger beraten, wie das Klage-verfahren dann fortzusetzen ist.
Damit diese Informationen die Unterstützer von „Rettet St. Johann“ und alle weiteren Interessierten erreichen, werden wir diesen Brief als „offenen Brief“ auf www.rettet-st-johann.de veröffentlichen.
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    Autor ​V.i.S.d.P.

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