Verein
Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.
Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862
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Auf Aufforderung des Bistums Essen machten sich die Gremien der Pfarrei St. Johann Baptist im Frühjahr des Jahres 2015 auf den Weg des Pfarreientwicklungsprozesses (nachfolgend PEP genannt). Es sollte in der Pfarrei ein Weg gefunden werden um mit den bis 2030 geringer werdenden finanziellen Mitteln Gemeindearbeit zu ermöglichen. Vorgabe des Bistums war, dass die Schlüsselzuweisungen (Haushaltsmittel aus den Kirchensteuern für die Pfarreien) bis 2030 auf dem Stand von 2018 eingefroren werden. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Inflationsrate bedeutet dies, das 2030 gerade noch 50 % der Mittel von 2018 zur Verfügung stehen. Gleichzeitig steigen durch nun zu bildende Rückstellungen für die Instandhaltung die Ausgaben. Aus den Gremien KV, PGR und Seelsorgeteam wurde eine Koordinierungsgruppe zum PEP gebildet und von dort weitere Arbeitsgruppen zu verschiedenen Sachthemen, u.a. Personal/Immobilien und Pastoral sowie Jugendarbeit. Offizieller Startschuss war dann eine Pfarrversammlung im November 2016 im Walter-Wolff-Gemeindehaus. Dort wurde die Problematik vorgestellt und schon darauf hingewiesen, dass die Zahlen für 2030 noch eine Pfarrkirche möglich machen. Interessierte Pfarrmitglieder konnten sich an den Arbeitsgruppen beteiligen. Credo war stetige Kommunikation und Transparenz Bereits in der ersten Pfarrversammlung wurde das Credo des PEP vorgestellt. Die Gemeinde sollte zu jeder Zeit informiert sein und sich beteiligen können. Dies geschah durch regelmäßige Veröffentlichungen auf der Homepage der Pfarrei (www.johannbaptist.de), durch Beiträge im Quadrat (Zeitschrift der Pfarrei) und durch Veröffentlichungen in den Pfarrnachrichten. Dazu wurden die Gremien in ihren Sitzungen ständig unterrichtet. Es gab im September 2017 einen Gremientag von PGR, KV und Seelsorgeteam. Im Oktober 2017 fanden dann vier öffentliche Gemeinderatssitzungen zum Thema PEP statt und schließlich wurde das vorläufige Ergebnis am 24. November 2017 in der Aula des Leibniz-Gymnasium auf einer Pfarrversammlung vorgestellt. "Die Gemeinde sieht es als wichtig an, dass die katholische Kirche im Zentrum des Stadtteils sichtbar ist und sich nicht an die Stadtteilränder „zurückzieht“ !" (Votum PEP)Neben dem Pastoralkonzept, welches auch von einer Pfarrkirche 2030 ausgeht und als Voraussetzung dafür u.a. eine gute Erreichbarkeit durch den ÖPNV sowie eine ausreichende Platzkapazität vorsieht, wurde das Wirtschafts- und Standortkonzept vorgestellt. St. Johann Baptist soll bis mindestens 2030 Pfarrkirche bleiben. Sie ist zentrale Kirche im Stadtteil und bietet neben hervorragender Erreichbarkeit mit dem ÖPNV die entsprechende Infrastruktur um kirchliches Leben in Altenessen der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Pfarrfest, Martinszug, Weihnachtsmarkt, Kinderkleidermarkt, Kleiderkammer, Pfarrbüro ...). "Bei den zukünftig nicht mehr pastoral genutzten Gebäuden soll die Zielsetzung sein, das Gebäude zu erhalten und, wenn möglich, eine teilweise Nutzung durch die Gemeinde zu ermöglichen" (Votum PEP) Sehr wichtige und zentrale Aussage des Votums war, dass wir größtmögliche Anstrengungen unternehmen wollten um alle Gebäude erhalten zu können. Dieser Weg wurde durch die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Standort Herz Mariä vielversprechend begonnen. Dies wurde in der Präsentation zur Pfarrversammlung und in der Pressemitteilung sowie später im Votum explizit betont.
Fast einstimmige Zustimmung der Gremien zum Votum Am 18. Dezember 2017 haben die Gremien in einer gemeinsamen Sitzung über das Votum abgestimmt. Das Votum wurde mit nur einer Gegenstimme verabschiedet. Gleichzeitig wurde entschieden, um dem Credo des Votums gerecht zu werden, einen Begleitbrief zum Standort St. Hedwig mit zu übersenden.
Würdigung des Votum durch das Bistum Im Februar 2018 hat die Koordinierungsgruppe das Votum im Bischöflichen Generalvikariat vorgestellt. Für das "sehr gelungene und umfassende" Votum gab es viel Lob und Zustimmung. Im Mai 2018 hat Bischof Overbeck das Votum genehmigt. Schon dort hat er auf die Kooperation mit St. Nikolaus hingewiesen.
Schnelle Revidierung des Votums Kurze Zeit später gab es die Aufforderung des Bischofs bis 2020 eine Fusion mit St. Nikolaus herbeizuführen. Trotz der während des PEP´s mehrfach betonten Aussagen, dass die Voten St. Johann Baptist und St. Nikolaus eigenständig sind.
Nach dieser ersten Revidierung des Votums kam im Sommer 2018 der Vorgang um die Contilia-Gruppe ins Rollen. Dieser soll das Votum komplett umkehren.
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Autor V.i.S.d.P.Der Verein Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V. Archiv
März 2022
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