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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.
Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862
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Transkription der uns vorliegenden Urkunden zur Schenkung der Kirche St. Johann Baptist mit gerichtlicher Beurkundung vom 19. Juli 1862 Schenkungsvertrag von Johannes Lindemann vom 28. November 1861 Urkunde zur Schenkung von Johannes Lindemann, verhandelt vor dem Königlichen Kreisgereicht in Essen am 19. Juli 1862
Wörtliche Transkription (aus dem Sütterlin) des Schenkungsvertrages von Johannes Lindemann vom 28. November 1861 und der Gerichtsurkunde vom 19. Juli 1862
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Liebe Mitglieder/innen und Unterstützer/innen von Rettet St. Johann e.V., wir wünschen Ihnen von Herzen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest 2019. Ein sehr ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. Wir möchten uns ganz herzlich für Ihr stetiges und vielfältiges Engagement im Kampf um unsere Kirche bedanken und Sie zugleich ermutigen, weiterhin für den Erhalt St. Johanns zu kämpfen.
Am 4. Advent wurde ein vom Domprobst Zander, Herrn U. Hütte als stellvertretendem KV-Vorsitzenden und Herrn M. Rüsing unterzeichnetes Schreiben veröffentlicht, in dem die Neubaupläne des Krankenhauses und damit die Abrisspläne für die heutige Kirche St. Johann bekräftigt wurden. Zugleich wurden optimistische Übergangsplanungen skizziert und Ausführungen zur historischen Schenkungsurkunde gemacht. Wir sind seitdem mehrfach angesprochen worden, ob und wie wir darauf reagieren. Angesichts der Weihnachtstage – und wir alle sehnen uns nach ein wenig Ruhe und Frieden – verzichten wir aktuell bewusst auf ein Gegenstatement und Aktionen an der Kirche. Aber wir werden die uns vorliegenden Übersetzungen der Schenkungsurkunden veröffentlichen. Aktuell nur so viel: Bitte lassen Sie sich von o.g. Schreiben nicht irritieren. Die uns vorliegende Schenkungsurkunde und der Auszug aus dem Urkundenbuch des preußisch königlichen Kreisgerichts von 1862 enthalten Schenkungsauflagen, deren juristische Durchsetzung nach überzeugender Einschätzung unseres Rechtsanwaltes zum Erhalt der Kirche führen kann. Unterstützen Sie uns daher bitte weiterhin darin, dass der geplante Rechtsstreit auch tatsächlich geführt werden kann. Insoweit legen wir Ihnen erneut das Treuhandkonto, auf dem die finanziellen Mittel für den Rechtsstreit in Gänze vor Einlegung einer Klage hinterlegt sein müssen, ans Herz. In den letzten Wochen ist schon ein erheblicher Betrag (!) zusammengekommen (aktuell ca. 30.000€), zugleich fehlt aber auch noch sehr viel Geld. Falls an den Weihnachtstagen im Kreise Ihrer Lieben die Sprache auf den Kirchenstreit kommt, verderben Sie sich dadurch bitte nicht das Weihnachtsfest, aber machen Sie trotzdem gerne Werbung für unsere gemeinsame Sache. Wir alle wollen, dass dieses Weihnachtsfest nicht das (vor)letzte in St. Johann Baptist wird! Herzlichen Dank für Ihre (finanziellen) Bemühungen und Gebete! Einladung zum Gespräch über die Zukunftsplanung nach dem beabsichtigten Kirchenabriss der Pfarrkirche St. Johann Baptis Sehr geehrte Damen und Herren, über unser Mitglied Herrn Markus Menden erreichte uns eine formlose Gesprächseinladung zu o.g. Thema von Herrn Ulrich Hütte, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstands St. Johann Baptist. Diese Einladung zum Thema „Zukunftsplanung nach Kirchenabriss“ lehnen wir entschieden ab und begründen unsere einstimmige Entscheidung nachfolgend. Seit im November 2018 die ohne Beteiligung der Gemeindemitglieder heimlich gefällte Entscheidung, unsere Pfarrkirche an die Katholisches Klinikum Essen GmbH zu veräußern und damit in letzter Konsequenz abzureißen, doch öffentlich wurde, weist der Festausschuss St. Johann immer wieder darauf hin, dass die in vielen Jahrzehnten, zum größten Teil ehrenamtlich, geschaffene Infrastruktur, die das Kirchengrundstück bietet, nicht an einem anderen Standort wieder aufzubauen ist. Durch Ihre getroffene Verkaufs- und Abrissentscheidung wird das zahlreich und weit überdurchschnittlich in der Gemeinde St. Johann vorhandene Engagement vieler (auch junger) Ehrenamtler nachhaltig zerstört. Die Pfarrkirche St. Johann mit dem Johanniskirchplatz, dem Pfarrzentrum, dem Pfarrgarten und der räumlichen Nähe zu Lagermöglichkeiten und vor allem dem öffentlichen Anschluss an das Stadtteilzentrum ist für die Arbeit des Festausschusses unersetzbar. Ohne diese Lage und vor allem ohne das nötige „Hausrecht“ ist die Organisation und die Durchführung von diversen Veranstaltungen für die Pfarrei, die Gemeinde und den Stadtteil nicht stemmbar und vor allem nicht verantwortbar. Ein Vergleich mit Aktivitäten an anderen Kirchtürmen verbietet sich hier, da Besucherzahlen in keinster Weise vergleichbar sind. Das Gemeindefest ist ein gutes Beispiel. Hier unterliegen wir dem Genehmigungsprozess der Stadt Essen für Großveranstaltungen. Die Genehmigungen erfolgen nur, weil wir jahrzehntelange Erfahrung in der Durchführung dieser Veranstaltung nachweisen können. Andernfalls wäre eine ehrenamtliche Durchführung nicht möglich. Kein anderes Grundstück der Pfarrei bietet auch nur annähernd Voraussetzungen, um eine Fortsetzung unserer Arbeit zu ermöglichen. Wir werden unsere Kraft und unsere Energie nicht in sinnlose Gespräche und Diskussionen über eine Zeit nach dem Kirchenabriss verschwenden. Dieser Kirchenabriss bedeutet mit höchster Wahrscheinlichkeit das Ende allen Gemeindelebens in St. Johann. Vereine, Verbände und Gruppen werden sich eher früher als später auflösen. Und das nur, weil Sie gangbare, vielleicht etwas teurere Alternativen für einen Krankenhausneubau kategorisch ausgeschlossen haben und sich nur auf das Urteil von Contilia und dem Generalvikariat verlassen. Unsere ganze Energie und Tatkraft liegt momentan in dem Kampf zur Rettung unserer Kirche. Wir werden bis zum letzten Moment alles nur Mögliche unternehmen, um „Rettet St. Johann“ zu unterstützen und unsere Kirche zu erhalten! Sollte es zum „Äußersten“ kommen und der Abrissbagger zu arbeiten beginnen, wird dies das Ende des Festausschusses St. Johann in seiner heutigen Form sein. Wir arbeiten mit großer Freude für unsere Gemeindemitglieder. Dies werden wir auch danach tun. Aber im Rahmen der Vereinsarbeit. Wir werden dann eigenverantwortlich Alternativen suchen. Dazu können wir auf die Hilfe der „eigenen Henker“ gut verzichten. Sie haben dann viel Freiraum, um den hinterlassenen Scherbenhaufen zusammenzukehren und eine 160-jährige erfolgreiche Geschichte der „Altenessener Pfarrei“ zu begraben. Diesen Verrat an den Gemeindemitgliedern und der so wichtigen Arbeit für unseren Stadtteil und die Caritas tragen wir nicht mit. Gerne erneuern wir, wie auch der Verein „Rettet St. Johann“, unser Gesprächsangebot über Wege zur Verhinderung des Abrisses. Gespräche über die Zeit danach gibt es mit uns nicht heute und auch nicht morgen. Mit freundlichen Grüßen Festausschuss St. Johann Baptist Um dieses Szenario verhindern zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich an der Hinterlegung der möglichen Prozesskosten.Adventsmarkt St. Johann am Sonntag, 15. Dezember 2019: Start nach dem 11:30 Uhr Gottesdienst12/12/2019 Herzliche Einladung zum Adventsmarkt. Hier gibt es die Möglichkeit bei Gulaschsuppe, Waffeln, Apfelstrudel und Glühwein ins Gespräch zu kommen und Ihre Fragen zu stellen. Bei schlechtem Wetter findet der Adventsmarkt im Foyer unserer Kirche statt. Bis Sonntag!
Geplanter Krankenhausneubau der Contilia Gruppe am Standort Hospitalstr./Johanniskirchstr. und Verkauf und Abriss der Pfarrkirche St. Johann Baptist in Essen-Altenessen: Pressekonferenz am 05.12.2019 im Kolpinghaus AltenessenAuch wenn es in der Öffentlichkeit in der letzten Zeit eher ruhig war, die Bemühungen des Vereins „Rettet St. Johann e.V.“, die Kirche St. Johann Baptist zu erhalten und einen Abriss zu verhindern, gingen und gehen unvermindert weiter! Rechtliche Prüfung des KaufvertragesNachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster einen subjektiven Rechtsanspruch der Gemeindemitglieder verneint (einzelne Gemeindemitglieder sind nicht klageberechtigt) und in der Sache die von uns gerügte Wahl zum Kirchenvorstand nicht überprüft haben, haben wir den Verkauf von Kirche und Grundstück rechtlich prüfen lassen. Obwohl der Kaufvertrag einige rechtlich sehr bedenkliche Inhalte aufweist, liegt kein ausreichender Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens vor, welches eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erwarten dürfte. Die rechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Kirchengemeinde St. Johann Baptist, vertreten durch den Kirchenvorstand, die Vorbehalte und Auflagen der Schenkung der Kirche im Jahr 1862 durch Johann Lindemann beim Verkauf missachtet hat. Juristische Bewertung der SchenkungsurkundeDie uns vorliegende Schenkungsurkunde und der Auszug aus dem Urkundenbuch des preußisch königlichen Kreisgerichts von 1862 enthalten u.a. die folgenden Auflagen und Vorbehalte:
Damit handelt es sich um eine Schenkung unter Auflagen. Diese Auflagen sind rechtlich eindeutig und lassen einen Verkauf und Abriss der Kirche nicht zu. Diese rechtlichen Bedenken wurden bereits am 20.12.2018 schriftlich dem Bischof von Essen, dem Generalvikar und dem Kirchenvorstand St. Johann Baptist mitgeteilt. Eine Antwort oder eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Der Verkauf erfolgte somit mit Wissen und unter Missachtung der Schenkungsauflagen. Recherche Nachfahren von Johann LindemannAllerdings ist es nur den Rechtsnachfolgern von Johann Lindemann vorbehalten, die Einhaltung der Auflagen und Vorbehalte der Schenkung einzufordern und durchzusetzen. Dieses Recht besteht nicht für den Verein „Rettet St. Johann e.V.“ oder für einzelne Gemeindemitglieder. Nach einer aufwändigen Recherche in den letzten Monaten konnte ein Rechtsnachfolger von Johannes Lindemann ermittelt werden, der die Schenkungsauflagen seines Ur-Ur-Ur-Großvaters durchsetzen will. Weiteres VorgehenGestern (04.12.2019) wurden im Wege eines außergerichtlichen Verfahrens die Katholische Klinikum Essen GmbH (Käufer) und die Kirchengemeinde St. Johann Baptist (Verkäufer) mit einem Schreiben des uns und den Rechtsnachfolger von Herrn Lindemann vertretenden Rechtsanwalts Moritz E. Peters unter Fristsetzung aufgefordert, den Verkauf von Kirche und Grundstück rückgängig zu machen und den Schenkerwillen Johann Lindemanns wieder herzustellen.
Sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, schließt sich eine zivilrechtliche Klage mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an. Mit diesem Antrag soll dem Käufer, Katholisches Klinikum Essen GmbH, gerichtlich untersagt werden, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung einen Abriss der Kirche vorzunehmen. 05.12.2019 Rettet St. Johann e.V. Informationsabend am Donnerstag, 05. Dezember 2019, um 19:30 Uhr, im Kolpinghaus Altenessen12/2/2019 Die Bemühungen des Vereins und der Gemeindemitglieder von St. Johann Baptist, den Abriss der Pfarrkirche St. Johann Baptist in Altenessen zu verhindern, gehen unvermindert weiter. Nachdem Ende Mai 2019 der notarielle Kaufvertrag vom Kirchenvorstand St. Johann Baptist und dem Katholischen Klinikum Essen geschlossen wurde, haben wir eine eingehende rechtliche Prüfung veranlasst. Der Vertrag enthält einige rechtlich sehr bedenkliche Inhalte, insbesondere wurden beim Verkauf die Auflagen und Vorbehalte der Schenkung durch den Kaufmann Johannes Lindemann vom Kirchenvorstand St. Johann Baptist missachtet. Ein Rechtsnachfolger von Johannes Lindemann hat Rechtsanwalt Peters beauftragt, die Vorbehalte und Auflagen der Schenkung durchzusetzen. Rechtsanwalt Peters wird die juristische Bewertung vorstellen und über das weitere Vorgehen ausführlich informieren. Einladung zum Informationsabend am 05. Dezember 2019 um 19:30 Uhr im Kolpinghaus Altenessen, Kolpingstr. 16. Anschließend stehen Rechtsanwalt Peters und Vereinsvertreter für Ihre weiteren Fragen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit sich aus erster Hand zu informieren und Ihre Fragen zu stellen. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen um den Abriss unserer Kirche doch noch zu verhindern. Wir sehen uns am Donnerstag! |
Autor V.i.S.d.P.Der Verein Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V. Archiv
März 2022
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