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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.
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...seit 1862
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Im Nachgang zur Podiumsdiskussion vom 27.02.2019 „informierten" Mitte März das Bistum Essen und Contilia mit einer aufwendig produzierten und breit verteilten Broschüre über den geplanten Neubau des Marienhospitals. Mit sachlichen Informationen und persönlichen Einschätzungen sollte das Projekt „Neubau Krankenhaus und Abriss St. Johann" transparenter und besser verständlich gemacht werden. „Rettet St. Johann" kann eine so aufwendige und kostspielige Öffentlichkeitsarbeit nicht finanzieren. Mit einigen Informationen und Aussagen der Broschüre kann „Rettet St. Johann" jedoch nicht einverstanden sein und informiert mit dieser Presseerklärung über den aktuellen Sachstand der rechtlichen Maßnahmen gegen den Kirchenverkauf und Alternativen zur Krankhausplanung. Ebenfalls beinhaltet diese Presseerklärung ein Statement von Architekt Heinrich Böll, dessen Aussagen auf der Podiumsdiskussion zum Altenheim St. Monika aus dem Kontext gerissen wurden. Beschwerde gegen Berufungsbescheid Nach Zurückweisung des Einspruchs gegen die Wahl zum Kirchenvorstand und Ablehnung der Berufung durch den Generalvikar des Bistums Essen ist gegen diese Entscheidung durch den Rechtsanwalt von „Rettet St. Johann" Beschwerde eingelegt worden. Diese Beschwerde ist als Rechtsmittel durch universalkirchliches Recht zugelassen und wurde mit dem Antrag verbunden, den Berufungsbescheid solange auszusetzen, bis abschließend über die Rechtmäßigkeit der KV-Wahl entschieden ist. Das Kirchenrecht sieht vor der Beschwerde entweder stattzugeben oder diese an die Kirchengerichtsbarkeit weiterzugeben. Beschwerde wird ignoriert! Das Generalvikariat sieht keine Veranlassung die Beschwerde zu bearbeiten, da das Verfahren abgeschlossen ist. Bis zum heutigen Tage ist keine Antwort oder Weiterleitung erfolgt. Damit stellt sich der Bischof von Essen gegen höherrangiges Kirchenrecht, obwohl festzustellen ist, dass die Wahlordnung für die Kirchenvorstandswahlen nicht mit universalkirchlichem Recht vereinbar und demnach ungültig ist. Dieser Sachverhalt wird nun durch den Rechtsanwalt direkt an die Kirchengerichtsbarkeit in Rom weitergeleitet. Aufforderung zur Unterlassung von rechtlich erheblichen Handlungen durch den Kirchenvorstand Zur Wahrung des Rechtsschutzes wurde der Kirchenvorstand mit Fristsetzung auf Montag, den 25.03.2019, aufgefordert, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass bis zur Entscheidung über die Wahlanfechtung, der Kirchenvorstand keine Erklärung in notarieller Form über den Verkauf der Kirche abgibt. Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Da die kirchenrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. ignoriert worden sind, wurde beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Antrag auf die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gestellt. Beantragt wurde, dem Kirchenvorstand zu untersagen, bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der KV—Wahl eine Entscheidungen über den Verkauf der Kirche zu treffen. Grundlage ist hier das Vermögensverwaltungsgesetz des Landes NRW, das die Belange der Kirchenvorstände regelt. Das Ergebnis der Bauvoranfrage steht aus „Rettet St. Johann" hat den aktuellen Sachstand der Bauvoranfrage bei Stadtplanungsdezernent Best angefragt: Eine Bauvoranfrage wurde seitens Contilia am 25.09.2018 gestellt. Der Antrag ist jedoch nicht vollständig und kann daher auch nicht abschließend geprüft werden. Eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit kann daher auch nicht getroffen werden. Es sind noch Gutachten und Nachweise beizubringen. Architekt Heinrich Böll zur Berichterstattung über das Altenheim St. Monika Die verbreitete Aussage, dass vorgeschlagen wurde das Altenheim St. Monika abzureißen ist aus dem Kontext gerissen worden und somit mutwillig missverständlich dargestellt worden. Gefallen ist die Aussage im Zusammenhang mit anzustrengenden Alternativplanungen zum Kirchenabriss. Hier wurde angeregt „querzudenken". Dies gehört zu einer Planungsphase. Knackpunkt der gesamten Planung ist der zu schaffende Parkraum und die benötigte Grundfläche im Erdgeschoß des neuen Krankenhauses. Hier wären denkbare Alternativen die Verlagerung der Parkflächen oder eine Vergrößerung der Baufläche. Das Gelände ist zum Karlsplatz und zum Johanniskirchplatz begrenzt. Somit bleibt nur die Richtung zum Altenheim. Im Vorschlag sollte das Altenheim aber nicht „einfach abgerissen" werden, sondern am Standort der heutigen Mallinckrodtschule neu erbaut werden, so dass keine Pflegeplätze entfallen würden. Alternativplanung Krankenhausneubau Für den geplanten Krankenhausneubau werden laut Veröffentlichungen der Contilia 28.500 m² benötigt. Davon soll das Grundstück der Kirchengemeinde 4.700 m² beitragen. Hierbei muss man jedoch die Relationen betrachten. Der Johanniskirchplatz (>1.000 m²) ist nicht bebaubar. Hier ist eine Freifläche vorgesehen. Ebenfalls ist im Gesamtkonzept ein Parkhaus mit aktuell 2.200 m² vorgesehen. Dazu kommt der Platzbedarf für einen Kirchenraum im neuen Krankenhaus. Contilia beteuert zwar in allen Äußerungen, dass Alternativen sorgfältig geprüft wurden und eine Integration des Kirchengebäudes in das Neubaukonzept nicht möglich wäre, eine schlüssige Begründung hierzu wird wohlweislich nicht geliefert. Es gibt zahlreiche erfolgreiche Beispiele einer Verbindung von Neubauprojekten mit Altbestand. Hier liegen die Vorteile auf der Hand. Ein direkter Zugang vom neuen Krankenhaus in die historische Kirche kann geschaffen werden. Die aufwendige Planung, Einrichtung und Unterhaltung eines Kirchenraums entfällt. Das Gemeindeleben und die Krankenhausarbeit wachsen automatisch zusammen, die Akzeptanz des Krankenhauses steigt deutlich. Ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde geht nicht verloren. Altenessen erhält seinen historischen Stempel. Auch gibt es Lösungsmöglichkeiten für die Parkplatzsituation. In den seltensten Fällen gibt es an Krankenhäusern direkt angebundene Parkhäuser. Kurze Fußwege sind hier der Regelfall (Elisabeth-Krankenhaus, 50 m unüberdacht, Krupp-Krankenhaus, 100 m unüberdacht, Kath. Kliniken Ruhrhalbinsel, 150 m unüberdacht). Ein möglicher Alternativstandort für ein Parkhaus wäre eine Fläche an der Wolbeckstraße. Ein Fußweg von rund 100 m wäre hier zu einem Nebeneingang des neuen Krankenhauses im Bereich des Altenheims St. Monika zu bewältigen. Eine Strecke, die jeder Krankenhausbesucher auf sich nehmen kann und wird. Der bekannte Essener Architekt Heinrich Böll hat einen Vorschlag entwickelt, der den Erhalt der Kirche St. Johann Baptist und den Neubau des Krankenhauses mit allen „zwingenden Vorgaben" von Contilia ermöglicht. Kernpunkt des Plans ist die alternative Schaffung von Parkraum. In der aktuellen Planung soll ein oberirdisch fünfstöckiges (!) Parkhaus direkt an der Johanniskirchstraße entstehen. Dieses hat eine Grundfläche von 2.200 m² und könnte ca. 500 Stellplätze bieten. Es entstünde in unmittelbarer Nähe zum Altenheim mit allen Emissionen die aus einem Parkhaus entstehen. Auf dem Gelände der jetzigen Kirche soll ein vierstöckiges Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 1.700 m² errichtet werden. Wenn nun auf dem als Parkhaus vorgesehenen Platz ein fünfstöckiges Gebäude erbaut wird, könnten dennoch in der unteren Etage Kurzzeit– und Behindertenparkplätze entstehen. Dies trägt den Bedenken von Contilia Rechnung, dass nicht alle Menschen einen kurzen Fußweg von max. 150 m auf sich nehmen können. In den oberen vier Etagen entsteht mehr Nutzfläche für das Krankenhaus als in dem bisher geplanten Gebäude am Standort der Kirche. Das Parkhaus hat eine Nutzfläche von 13.200m² (inkl. 1 Kellergeschoß) von der eine Etage für Kurzparker verbleibt. Somit entsteht eine Nutzfläche von 11.000 m². Die Gebäude am Standort der Kirche haben nur eine Nutzfläche von 6.790 m². Es entsteht ein Flächengewinn von 4.210 m². Das Krankenhaus kann in Grenzbebauung an die Kirche herangebaut werden. Die Schaffung eines Kirchenraums im Erdgeschoß entfällt ebenfalls. So können alle benötigten Einrichtungen des Krankenhauses im Erdgeschoß angesiedelt werden. Auch die Verkehrssituation in der Johanniskirchstraße wird dadurch deutlich entschärft, da der Besucherverkehr von der B224 direkt in das Parkhaus an der Wolbeckstraße geleitet wird. Dieses begünstigt auch ein positives Verkehrsgutachten Diese Alternativplanung berücksichtigt alle Forderungen und ist die Zukunft für den Stadtteil. Auf dem vorliegenden Lageplan wurden die in der Veröffentlichung von Contilia gezeigten Pläne eingezeichnet um die betroffenen Flächen zu verdeutlichen. Es handelt sich nicht um eine offizielle Zeichnung von Contilia.
27.03.2019 Rettet St. Johann e.V. Ausgelöst durch eine 20-seitige Broschüre mit dem Thema „Zukunft im Essener Norden - Informationen zum Krankenhaus-Projekt in Altenessen“, die dieser Tage in zigfacher Auflage über die verschiedensten Wege in den nördlichen Essener Stadtteilen verteilt worden ist, entflammen derzeit wieder Diskussionen um die bauliche Situation auf den Flächen des heutigen Marienhospitals Essen-Altenessen nebst der benachbarten Fläche der Kirche St. Johann Baptist Altenessen.
Auch die bauliche Situation um das direkt benachbarte Grundstück des Altenheims St. Monika spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Dabei gilt es so gut wie sicher, dass das Altenheim weiterhin bestehen bleibt. Womit der Betreiber und die Bewohner des Altenheims aber auf jeden Fall rechnen müssen, wenn man sich die Animation des neuen Krankenhausgebäudes in der weiter oben angesprochenen 20-seitigen Broschüre, die am Wochenende vom Bistum Essen und von der Contilia GmbH herausgegeben worden ist, ansieht, ist eine unmittelbare bauliche Nähe des Krankenhauses zu dem Altenheim. Es wird in Zukunft nicht mehr solche Grünflächen zwischen Krankenhaus und Altenheim geben, wie wir sie heute kennen. Das geplante mehrstöckige Krankenhaus wird sehr nah an das Altenheim heranrücken, so dass der Blick der Bewohner auf eine riesige Wand sowie ein mehrgeschossiges Parkhaus fallen wird. Zudem wird die Belastung durch die Abgase der an- und abfahrenden Fahrzeuge, die das Parkhaus nutzen, enorm höher ausfallen, als wir es heute an dieser Stelle gewohnt sind. Da das Parkhaus mehrgeschossig ist, dürften die Bewohner des Altenheims auch in den obersten Etagen mit den Autoabgasen direkt konfrontiert werden. Der Wohnwert des Altenheims wird, zumindestens in Teilbereichen, stark an Attraktivität verlieren. Andreas Bradel Nachfolgende E-Mail ist an die WAZ, den Oberbürgermeister von Essen Thomas Kufen, die Bezirksvertretung V nebst dem Bezirksbürgermeister und seinem Stellvertreter, Generalvikar Klaus Pfeffer, Dompropst, Pfarradministrator und KV-Vorsitzender von St. Johann Thomas Zander sowie Dr. Albrecht von der Contilia übersandt worden. Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend einige Überlegungen und Anregungen aus den Artikeln zur Entwicklung von "Freiheit Emscher" und zur Podiumsdiskussion zum geplanten Neubau des Marienhospitals mit Abriss der Pfarrkirche St. Johann Baptist. Die Quellen aus dem Baurecht füge ich untenstehend bei. Das brachliegende Bergbaugelände Emil-Emscher soll kurzfristig entwickelt werden. Es gibt Gedanken zur Erschließung des Gebietes mittels ÖPNV. Gerade einmal 600m entfernt soll ein neues, großes Krankenhaus für den gesamten Essener Norden mitten in einem Wohngebiet errichtet werden. Dafür soll eine alte, stadtteilprägende und für das Sozialgefüge des Stadtteils sehr wichtige Kirche abgerissen werden, um Platz zu schaffen, der eigentlich auch nicht ausreicht und keinerlei Raum für späterer Erweiterungen bietet (gemäß Dr. Albrecht, nötig wären 30.000 m², Gesamtfläche mit Kirche 28.500m²). Ebenfalls entsteht für die Anwohner der Johanniskirchstraße und der umliegenden Straßen eine hohe Lärmbelästigung durch Rettungs- und Lieferverkehr. Dazu kommen die Fahrzeuge, die das geplante Parkhaus ansteuern. Weiter ist im Artikel zu "Freiheit Emscher" zu lesen, dass im Stadtteil Platz für zusätzliche Wohnbebauung geschaffen werden soll. An diesem Punkt können alle diese Vorhaben und Wünsche doch zusammengefasst werden. Warum wird das neue Krankenhaus nicht im Gewerbegebiet "Freiheit Emscher" angesiedelt? Baurechtlich ist dies möglich. Das Gebiet soll als Gewerbe- und Industriegebiet entwickelt werden (Quelle: Aufstellungsbeschluss A001 und Bebauungsplan 02/80 zum Gebiet Emil-Emscher). In Gewerbe- und Industriegebieten sieht die Baunutzungsverordnung in §8 und §9 ausnahmsweise die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke vor. Mit der Ansiedlung des Krankenhauses in "Freiheit Emscher" würden alle (!) der angesprochenen Probleme auf einmal gelöst werden:
Wenn man alle diese Punkte zusammennimmt wäre die Umsetzung ein stadtplanerisches Leuchtturmprojekt und alle verschiedenen Interessen könnten zufriedenstellend erfüllt werden. Ich bitte den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretung V und die Stadtverwaltung diese Idee intensiv und konstruktiv zu prüfen. Hier gibt es eine große Zukunftschance für Altenessen und den ganzen Essener Norden. Mit freundlichen Grüßen Tobias Urban Recherche zum Gebiet Emil Emscher Aussage der Contilia: Gibt es andere Grundstücke (z.B. Emil Emscher), die für den Krankenhausneubau in Frage kommen? Alternative Grundstücke, die die Standortanforderungen und baulichen Notwendigkeiten in realisierbarer Form vereinen, haben sich nach eingehender Prüfung nicht ergeben. Auch eine Verlagerung des Neubaus in das Gewerbegebiet "Emil Emscher" ist nicht möglich. Das Plangebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 2/80 „Gewerbegebiet Emil" abgedeckt, der hier Industrie- und Gewerbegebiete festsetzt. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet „Gewerbliche Baufläche, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dar, eine Nutzung als Krankenhausstandort ist also nicht zulässig. Quelle: https://www.contilia.de/die-contilia-auf-einen-blick/fragen-und-antworten-zum-krankenhausneubau.html#EINBLICKE Die hervorgehobene Passage ist der entscheidende Punkt. Freiheit Emil-Emscher: https://www.ewg.de/standort_essen_2/immobilienmarkt/gewerbegebiete_2/freiheit_emscher_emil_emscher/Freiheit_Emscher Quelle: https://geo.essen.de/planenbauen/
Es gibt einen Aufstellungsbeschluss: https://webapps.essen.de/app/extern/blp_proxy/Aufstellungsbeschluesse/AufstellungsbeschluesseDownload?aufstellungsbeschluesseId=1&aufbeschldateienId=99 Auszug: 2. Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet wird vollständig abgedeckt durch den (über das in Rede stehende Plangebiet weit hinaus gehenden) rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/80 „Gewerbegebiet Emil", der hier überwiegend Industrie- und Gewerbegebiete festsetzt. Der, Regionale Flächennutzungsplan stellt für den weit überwiegenden Teil des Plangebietes „Gewerbliche Baufläche, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dar und nur für einen sehr kleinen Teil im Nordosten des Plangebietes „Wald". Quelle: Regionaler Flächennutzungsplan: http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/shared/datei_download.php?uid=6ef633b67ef30c67fd4013c565ccde15 3. Anlass und Ziele der Planung Der Eigentümer der Plangebietsfläche (die RAG Aktiengesellschaft) und die Stadt Essen möchten in Anbetracht der vor Ort vorgesehenen Aufgabe der bergbaulichen Nutzung das Areal zu einem für die Stadt Essen bedeutsamen Gewerbestandort entwickeln. Dazu gibt es den aktuellen rechtsgültigen Bebauungsplan: https://webapps.essen.de/app/extern/blp_proxy/Bauverfahren/Bebauungsplaene/?ordnr=02%2F80 Dieser setzt Industrie- und Gewerbegebiete fest. Dies soll nicht geändert werden. Die Baunutzungsverordnung regelt die zulässige Bebauung: Quelle: https://dejure.org/gesetze/BauNVO In §8 ist die Bebauung in Gewerbegebieten geregelt, in §9 die Bebauung in Industriegebieten. Beide Paragraphen haben einen gleichlautenden Wortlaut: (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden: 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Ein Krankenhaus zählt als Anlage für gesundheitliche Zwecke. Von Gerichten mehrfach festgetellt. U.a.: Bei einem Krankenhaus handelt es sich um eine Anlage für gesundheitliche Zwecke. VGH München, Beschluss v. 23.12.2014 – 2 ZB 14.1660 http://gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-41029?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 https://www.rpmed.de/pdf/newsletter/Newsletter-10-Beitrag-5.pdf Somit ist festzustellen, dass die öffentliche Aussage der Contilia - „Das Plangebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 2/80 „Gewerbegebiet Emil" abgedeckt, der hier Industrie- und Gewerbegebiete festsetzt. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet „Gewerbliche Baufläche, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dar, eine Nutzung als Krankenhausstandort ist also nicht zulässig" – nicht den baurechtlichen Tatsachen entspricht.
Rund 300 interessierte Zuhörer folgten der Podiumsdiskussion im Kolpinghaus, zu der der Verein „Rettet St. Johann" eingeladen hatte.
Dompropst und Pfarradministrator Zander, Generalvikar Pfeffer, Dr. Albrecht von der Contilia, Architekt Böll und Frau Sieweke und Herr G. Urban vom Verein stellten sich den Fragen der Moderatorin Frau Czapiewski zum geplanten Krankenhausneubau. Zuerst erläuterte Dr. Albrecht den aktuellen Stand der Planung der Contilia. Das Projekt Krankenhaus sei ausschließlich möglich, wenn das Gelände der Kirche St. Johann mitgenutzt werden kann. Mögliche Alternativen seien zuvor geprüft worden (Essen 51, Philippus- bzw. Vincenzkrankenhaus, Düppenberg (Dionysius), Bahnhof Altenessen). Bis auf Essen 51 seien alle für einen Neubau ungeeignet, weil sie zu klein seien. Gegen einen Krankenhausbau in Essen 51 sprechen andere Gründe, unter anderem dass dies nicht mehr im Essener Norden liegt. Nur der Standort Marienhospital einschließlich des Grundstücks der Kirche St. Johann sei für den „optimalen Patientenprozess", für den exakt 28.500 qm benötigt werden, geeignet. Alle Möglichkeiten der Diagnose - die Therapieplanungsphase - (Kernspin- und Computertomographie, Ambulanz, Patientenaufnahme, OP, Schockraum, …) müssen im Erdgeschoss verortet sein. Erst nach der endgültigen Aufnahme ins Krankenhaus soll der Patient in die weiteren Etagen wechseln. Auch die Notfallpraxis der Krankenkassenvereinigung gehört ins Erdgeschoss. Des Weiteren ist geplant, den Kirchenraum, das Pfarrbüro, die Sakristei und eine Cafeteria ebenerdig zu bauen. Außerdem würden Patienten und Besucher erwarten, dass sie vom Parkplatz / Parkhaus barrierefrei und auf kürzestem Weg ins Krankenhaus kommen könnten. Das Parkhaus soll direkt neben dem Altenheim St. Monika zu stehen kommen. Eine Machbarkeitsstudie sei zu Beginn der Planungen gemacht worden. Diese habe die 28.500 qm Grundfläche ergeben. Dr. Albrecht berichtete, dass die Bauvoranfrage im September 2018 gestellt worden ist, aber noch nicht darüber beschieden wurde. Das verkehrliche Gutachten ist in Auftrag gegeben worden. Die Erwartung der Contilia ist, dass es hier keine Probleme gibt. Alle, die in der Verantwortung standen und stehen haben verantwortungsvoll verhandelt. Mit der Planung geht es weiter, „wenn wir wissen, dass das Grundstück zur Verfügung steht." Danach folge erst die ca.14 Monate dauernde Bauentwurfsplanung. Architekt Böll wies auf die Struktur Altenessens hin. Man darf die Geschichte nicht verfälschen und vernichten. Die katholische Kirche muss als ein Rest der Geschichte des Stadtteils erhalten bleiben. Altenessen darf nicht auf das Alleecenter reduziert werden. Dringend notwendig sei es, Alternativen für das Parkhaus zu finden. Das Grundstück, das bereits jetzt der Contilia gehört (23.800 qm) ist zu wertvoll, um als Parkfläche genutzt zu werden. Ein Parkhaus für 500 Autos, das nur über die Johanniskirchstraße zu erreichen sei, sei Wahnsinn. Für 500 Parkplätze benötigt man eine Fläche von 10.000 bis 12.000 qm. Alternativen sind im Umfeld denkbar (Grundstück an der Ecke Wolbeck- / Johanniskirchstr.; Mallinckrodtschule, …). Kurze Wege sind für Besucher und Patienten machbar und zumutbar. Eine Möglichkeit wäre es evtl. auch, das Altenheim St. Monika auf dem Gelände der jetzigen Mallinckrodtschule neu zu bauen und das jetzige Altenheimgelände in die Krankenhausplanung einzubeziehen. Damit könne die Kirche erhalten bleiben. Querdenken und radikaleres Denken ist bezüglich der städtebaulichen Situation in Altenessen gefordert. Die Kirche ist ein markanter Punkt im Gefüge des Stadtteils. Dies sieht Dr. Albrecht anders: Man habe quer gedacht. Der Karlsplatz sei wegen der U-Bahn nicht bebaubar und auch so als sehr wertvoll eingeschätzt worden. Die Nutzung bleibt, wie gehabt. Ebenso bleibt der Kirchplatz erhalten. Die Tragweite des Verlustes des Kirchengebäudes, sei nicht leichtfertig hingenommen worden. „Der Ruf nach kreativen Experten wird uns nicht weiterbringen." Dompropst und Pfarradministrator Zander berichtete, dass er erst nach der Entscheidung des Kirchenvorstands, das Kirchengrundstück zu verkaufen, als Pfarradministrator in St. Johann eingesetzt worden ist und er erst dann etwas von der kontroversen Diskussion in der Pfarrei erfahren hat. Ausschlaggebend für ihn und den Kirchenvorstand ist, dass mit der Aufgabe der Kirche etwas Neues entsteht. Das Krankenhaus ist ein Ort der Kirche. Mit dem Krankenhaus entsteht eine neue Kirche. Auf die Frage, ob das Projekt von externen Experten geprüft worden sei, antwortete er, dass die Contilia und das Bistum die Pläne geprüft haben und „das war für uns (Bistum Essen) in Ordnung." Die späte Information der Gemeinde sei ein echtes Problem. Herr Urban äußerte sich zum Ziel des Vereins „Rettet St. Johann": Der Verein ist kompromisslos für den Krankenhaushausneubau unter Erhaltung der Kirche. Die Kommunikation mit den Verantwortlichen war schwierig, besser gesagt „gleich null". Man kann und muss über Alternativen nachdenken. Inzwischen kann man auf der Internetseite von St. Johann nachlesen, dass der Kirchenvorstand einen Beschluss zum Verkauf gefasst hat. Solange nicht ernsthaft über Alternativen nachgedacht wird, wird der Verein versuchen, das Projekt zu stoppen. Nach wie vor besteht seitens des Vereins Gesprächsbereitschaft, was sich auch heute zeige. Die Contilia wird als kompromisslos erlebt. Es muss über die ein oder andere Alternative nachgedacht werden. Auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Kirchenvorstandswahl sagte Generalvikar Pfeffer, dass es hier unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt und er sich im laufenden Prüfungsverfahren dazu nicht äußern kann. Die Situation in der Pfarrei hat sich extrem schwierig entwickelt, weil die KV-Wahl und die Bekanntgabe der Pläne der Contilia fast gleichzeitig waren. Und dies kurz nach Abschluss des verlässlichen Pfarreientwicklungsprozesses. Dies war für die Öffentlichkeit völlig überraschend und nicht nachvollziehbar. Kirchliches Leben wird sich in den nächsten 10 bis 30 Jahren anders gestalten und man muss mit dem Wandel gehen. Ein moderner Kirchenraum bietet Möglichkeiten, den Glauben anders zu leben. Das Vertrauen gegenüber der Contilia ist sehr groß. Die Sicherung des neuen Kirchengebäudes ist gegeben. Ein spiritueller Raum im Gegensatz zu klassischen Kirchenräumen ist für die kommenden Generationen von grundlegender Wichtigkeit für die geistliche und religiöse Erfahrung. Auf die Frage nach den Folgen für die Gemeinde antwortete Frau Sieweke: Der Verkauf der 4.800 qm ist ein schlechter Kompromiss, da im Pfarrzentrum 40 Gruppen und Verbände ihre Veranstaltungen ausrichten und eine immense Ausstrahlungskraft in den Stadtteil und über dessen Grenzen hinaus haben. Dieses ehrenamtliche Engagement wird nicht mehr da sein, wenn man den Menschen alles nimmt und eine lange Bauphase zu überstehen ist. Das Krankenhaus kann gerne auch die Räumlichkeiten mitnutzen. Ein Krankenhaus wird als medizinischer Standort wahrgenommen und nicht als christlich-caritative Einrichtung. Ausstrahlungskraft hat der Kirchturm. Wir kennen Altenessen, wir sehen was die Zukunft bringt. Migration, Integration, misslungene Bildungsprojekte, Bau von Moscheen, soziokulturelle Fragen haben wir an die Bezirksvertretung und den Rat der Stadt Essen herangetragen. Herr Dr. Albrecht hat im Rat gesagt: „Dieses Massenmodell passt genau!" „Nein, es passt eben nicht!" Es geht um mehr als um Kirche. „Der Essener Norden ist bunt" - da gehört auch die Kirche dazu. Frau Sieweke zeigte sich entsetzt darüber, dass das Bistum den Gläubigen nicht den Rücken stärkt, sondern sie aufgibt, weil es sowieso sinkende Zahlen von gläubigen Christen gibt. „Man muss den Leuten zur Seite stehen, statt ihnen weiter vor den Kopf zu stoßen." Verbindungsangebote Kirche/Krankenhaus können ausgebaut werden. Die Familien, die jetzt engagiert sind, werden weitermachen, wenn die Kirche erhalten bleibt. Dr. Albrecht dazu: „Lassen Sie es uns gemeinsam gestalten. Das einzige, was nicht geht, ist, das Gebäude zu erhalten." Das Grundstück der Kirchengemeinde macht etwa 1/7 der Aufstandsfläche des neuen Krankenhauses aus. Da, wo jetzt die Kirche steht, kommt die Rettungswagenauffahrt hin und die neue Kirche / ein sakraler Raum. „Es gibt keine Alternativen. Wenn Sie es ernst meinen, werden wir gute Lösungen finden. Bitte nicht auf Alternativen hoffen… Der Patient soll optimalen Prozess erleben können!" Architekt Böll wies noch einmal auf die Fläche (28.500 qm) sowie die Nutzfläche (68.000 qm) hin und fragte nach, ob da die Parkfläche (12.000 qm) drin enthalten ist. Er ärgert sich, dass die Contilia nicht bereit ist, über die Parkplätze nachzudenken. Man muss nicht mit dem Auto bis ins Krankenhaus fahren. In Innenstädten sind die Menschen auch zu Fuß unterwegs. Dr. Albrecht dazu: Die Frage ist, ob man das (weitere Wege) jedem zumuten will oder muss. Die Gemeinde soll die Funktionszusammenhänge sehen und akzeptieren. Sodann kam eine Diskussion zum Verkaufspreis auf: Herr Urban sprach an, dass es für die Contilia kompromisslos ist Möglichkeiten zu Alternativen auszuloten. Auf der Internetseite der Contilia ist zu lesen, dass der Erhalt der Kirche neben dem Krankenhaus „nicht zweckmäßig" ist. Scheitert der Kauf anderer Grundstücke an den finanziellen Mitteln? Der Wert des Grundstückes dürfte - unter Einbeziehung von Pfarrzentrum und Pfarramt - deutlich höher sein, als 1,1 Mio. €. Wird hier das Gemeindevermögen durch den Kirchenvorstand verantwortlich verwaltet? Dr. Albrecht teilt mit, dass ein Gutachten zum Preis erstellt worden ist. In den geführten Gesprächen, haben keine anderen Zahlen auf dem Tisch gelegen. Es war ein klarer / deutlicher Austausch mit großer Einigkeit. Was wird geplant? Es geht nicht um Kompromisslosigkeit. Es geht um die Fläche. Gemeindliches Leben und Krankenhausleben müssen sich gemeinsam entwickeln. Die Mitarbeiter des Krankenhauses verstehen sich als caritative Menschen. Klarheit wird erwartet. Generalvikar Pfeffer äußerte: „Hier verhandeln keine Gegner, sondern Teile einer katholischen Familie." Der Kompromiss liegt auf einer anderen Ebene. Warum soll das nicht beim Mitbau an einem neuen Kirchenort möglich sein? Dompropst Zander: Die Contilia hat einen Kirchenraum plus Pfarrbüro usw. zugesagt. Daher ist es zu kurz gegriffen, wenn man nur über den Kaufpreis redet. Dieser Raum muss eine richtige Kirche werden. Dies betont auch der Kirchenvorstand. Sonst könne ein Vertrag nicht unterzeichnet werden. Größe, Sichtbarkeit, Ausstattung … müssen jetzt bedacht werden. In KV und PGR gibt es bereits gute Gedanken. Bei den Überlegungen zum Kirchraum im Krankenhaus darf man nicht bei der qm-Zahl anfangen. Auf beiden Seiten (Krankenhaus und Gemeinde) sind Fragen zu beantworten, die in die Zukunft sehen: Was wird in den nächsten 10 - 30 Jahren gebraucht? Es gibt eine rasante Entwicklung der sinkenden Zahl an Christen in der Stadt. Christen werden in Essen bald in der Minderheit sein. Dies ist eine Herausforderung an die Zukunft. Frau Sieweke zeigt sich entsetzt, dass das Bistum die Mitglieder aufgibt. Das Bistum handle frei nach dem Motto: Weniger Christen, also können wir auch Kirchen abbauen. Ihre Forderung: Kirche muss gemeinsam aufstehen und sich nicht zurückziehen. Sie sieht nicht den Willen des Bistums, die Weiterentwicklung mit der Gemeinde abzusprechen. Wir Christen können die Fäden in der Hand halten. Die Grundlagen christlichen Lebens dürfen den Menschen nicht genommen werden. Sie ist ebenso entsetzt über Neid und Häme, die den Mitgliedern des Vereins gegenüber gezeigt werden. Die Bemühungen des Vereins dienen dem Erhalt einer identitätsstiftenden Kirche. Jeder hat das Recht, für Erhaltenswertes und seine Kirche aufzustehen und zu kämpfen. Generalvikar Pfeffer: Nachfolgende Generationen haben einen ganz anderen Zugang zum Glauben, als wir ihn hatten und haben. Es müssen für die kommenden Generationen neue Wege gesucht werden. Die Menschen müssen zusammenrücken und es muss aufhören, dass Gemeinden gegeneinander kämpfen. Der Kirchenraum im Krankenhaus bietet mit einer kreativen Lösung die Möglichkeit, den Glauben anders zu leben und Gemeinschaftserfahrung zu machen. Ein Beispiel ist der Kirchenraum der Elisabeth-Schwestern in Schönebeck. Zuhörerfragen: Wo gibt es Raum für die Vereine? Dr. Albrecht: Entweder in dem Neubaubereich oder im Gebäude auf der anderen Straßenseite. Lärmbelästigung durch Martinshorn, Lkw und Hubschrauber? Wie wollen Sie das den Anwohnern erklären? Dr. Albrecht: Es wird mehr Verkehr (Krankenwagen) sein, als es jetzt ist. Etwas mehr LKW zwecks Anlieferung. Krankenwagen kommen über die Johanniskirchstr. aus Richtung der B224 zum Krankenhaus. Natürlich werden einige Einsatzwagen auch über die Wilhelm-Nieswandt-Allee und die Altenessener Straße fahren. Änderungen an der Johanniskirchstr. werden notwendig werden. Parken von Autos der Mitarbeiter und Besucher darf nicht im Stadtteil erfolgen. Zum Hubschrauberlandeplatz: Bei Versorgungsstufe II ist ein Landeplatz am Krankenhaus nicht zwingend erforderlich. Dies ist bei Versorgungsstufe III allerdings der Fall. Ein Hubschrauberlandeplatz ist nicht Punkt der momentanen Diskussion. Wie soll der Vertrauensverlust der Gemeinde geheilt werden? Generalvikar Pfeffer: Durch sprechen. Deshalb sind wir heute Abend gekommen. Es gibt manchmal Situationen, die man nicht vorher sehen kann. Worstcase in Altenessen. Herr Zander: Offenheit. Kommunikation. Im Gespräch bleiben. Vieles ist am Beginn nicht gut gewesen. Motto von Bischof Luthe: „Lasst uns beieinander bleiben." „Rettet St. Johann" hat das Potential der Gesamtpfarrei nicht im Blick. Herr Urban: Alle im Verein können sachlich mit der Sache umgehen. Es gibt keine Anfeindungen. Das wäre auch nicht im Sinne des Vereins. Die Vereinsmitglieder sind Befürworter des Krankenhausneubaus. Es gibt durchaus Anhaltspunkte, über die nachgedacht werden muss. Dr. Albrecht sieht alles kompromisslos. Ich frage ihn: Wird die Kirche abgerissen, bevor die rechtmäßige Baugenehmigung vorliegt? Antwort von Dr. Albrecht: Nein! Man muss die Zukunft realistisch im Blick haben. Das Krankenhaus gehört in den Stadtteil. Ich bin optimistisch, dass wir das schaffen werden. Fazit / Wünsche aller Gäste? Architekt Böll: Wieso denkt man nicht über Alternativen nach? So zu bauen ist nicht zwingend erforderlich. Man muss den Menschen klar machen, wieso die Kirche zwingend weg muss. Dr. Albrecht: Den Menschen muss klar sein, dass es nicht anders geht. Generalvikar Pfeffer: Ich bin beeindruckt von der Leidenschaft für christliches Leben. Gut, dass wir heute miteinander gesprochen haben. Wunsch: In den Gemeinden müssen wir darüber reden, wie christliches Leben in den nächsten Jahren aussehen wird. Frau Sieweke: Schade, dass wir als Unruhestifter da stehen und für die Probleme der Contilia (zu wenig Grund und Boden) und des Bistums (kein pastoraler Nachwuchs) herhalten müssen. Wir bringen uns mit ein, wenn die Kirche stehen bleibt. Herr Urban: Es wurde ein Zeichen zur Diskussionsbereitschaft gesetzt. Das was heute Abend ausgesprochen wurde, muss bitte auch geprüft werden. Der Verein wird weiter für den Erhalt der Kirche kämpfen und dafür werben, Lösungen zu finden. Der rechtliche Weg wird weiter gegangen. Dompropst Zander: Es war eine respektvolle Atmosphäre. Das Ziel des Vereins ist eine klare Aussage. Wunsch: zukunftsfähigen Ort für christliches Leben finden. Wir danken Frau Czapiewski für die gute Moderation! |
Autor V.i.S.d.P.Der Verein Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V. Archiv
März 2022
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