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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.

Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862

Aktuell: Bischof soll kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung für den Verkauf der Kirche St. Johann Baptist zurücknehmen; Klagen sind vorbereitet; Sie können sich mit einer Beschwerde beim Bischof beteiligen

2/12/2020

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Nach eingehender rechtlicher Prüfung ist festzustellen, dass die Auflagen und Vorbehalte der Schenkung von Kirche und Grundstück durch Johannes Lindemann in Widerspruch zum abgeschlossenen Kaufvertrag stehen. Es ist eindeutig, dass die Schenkung mit dem Vorbehalt verbunden war, dass u.a.
  • nur die sich bildende Kirchengemeinde St. Johann Baptist Eigentümerin werden und bleiben sollte
  • dieser Grundbesitz ausschließlich zum gottesdienstlichen Gebrauch für jetzt und die spätere Nachwelt zu erhalten ist.
Die Schenkungsurkunde vom 28.11.1861 und der Auszug aus dem Urkundenbuch des seinerzeitigen königlichen Kreisgerichts Essen vom 19.07.1862 liegen uns vor und sind hier einzusehen.
Bei Beachtung der vorgenannten Auflagen und Vorbehalte hätte das Bistum Essen die kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung des notariellen Kaufvertrags verweigern müssen.
Mit anwaltlichem Schreiben wurde der Bischof von Essen im Januar aufgefordert, diese Genehmigung zurückzunehmen. Da der Kaufvertrag zu seiner Wirksamkeit der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung bedarf, ist nach Rücknahme der Kaufvertrag rückwirkend unwirksam und rückabzuwickeln.
Sollte diese Genehmigung nicht zurückgenommen werden, wird zur Durchsetzung der Forderung eine gerichtliche Entscheidung beantragt.

Kirchenvorstand soll „Status Quo“ zusichern

Damit vor einer (gerichtlichen) Entscheidung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, wurde der Kirchenvorstand aufgefordert, zu erklären, dass der jetzige „Status Quo“ erhalten bleibt. Sollte diese Erklärung nicht erfolgen, wird auch hier noch eine gerichtliche Entscheidung beantragt.

Rechtsmittel / Beschwerde gegen die beabsichtigte Profanierung der Kirche St. Johann Baptist in Essen-Altenessen

Vor einem Abriss der Kirche St. Johann Baptist muss diese profaniert werden. Im Kaufvertrag ist diese Profanierung zwingende Voraussetzung für einen Abriss und mit der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung für diesen Vertrag bestätigt.
Hier können sie einen Musterbrief ausdrucken, mit dem sie gegen diese Profanierung Rechtsmittel / Beschwerde einlegen können. Dieser hierarchische Rekurs steht jedem Gemeindemitglied offen und ist kostenfrei.
Bitte unterstützen auch sie die Bemühungen zu einem Erhalt der Kirche und fordern den Bischof auf, die beabsichtigte Profanierung zurückzunehmen.
musterbrief_rücknahme_der_profanierung.doc
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    Autor ​V.i.S.d.P.

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