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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.

Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862

Antrag auf einstweilige Anordnung vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt - Kaufvertrag notariell beurkundet - Leserbrief zum Thema

5/29/2019

2 Kommentare

 

„Nur eine Kirche in Altenessen?“

Es bleibt dabei. Die Wahlen zum Kirchenvorstand in der Kirchengemeinde St. Johann Baptist in Essen-Altenessen sind nicht ordnungsgemäß verlaufen. Es bestand keine Kandidatenauswahl und damit stand das Wahlergebnis bereits vor der Wahl fest. Das Vorenthalten der Verkaufsabsichten (Kirche, Pfarrzentrum und Pfarrhaus) hat die Wahl manipuliert.
Der Staat gewährt über das Vermögensverwaltungsgesetz (Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens) ein aktives und passives Wahlrecht für die Wahlen zum Kirchenvorstand und den bischöflichen Behörden das Recht dazu Wahlordnungen zu erlassen. Die bischöfliche Behörde hat in der Wahlordnung u.a. festgelegt, dass Einsprüche und Beschwerden gegen die Wahl vom Kirchenvorstand und abschließend vom Bischof entschieden werden. Damit entscheidet das Gremium über die Berechtigung eines Einspruchs und einer Beschwerde, gegen den sich die Eingabe richtet.
Ist diese Instanzenregelung schon sehr bedenklich, dann sind die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sehr irritierend. Die Gerichte haben nicht eine mögliche rechtsfehlerhafte Wahl geprüft, sondern kurz und knapp festgestellt, dass die Gemeindemitglieder keinen subjektiven Rechtsanspruch für eine gerichtliche Wahlprüfung haben. Damit gewährt der Staat zwar ein Wahlrecht, aber erlaubt keine außerkirchliche Überprüfung.
Leider haben bisher Presse und Öffentlichkeit diese Bedeutung und Wirkung nicht ausreichend zur Kenntnis genommen. Wäre die kritische Auseinandersetzung vergleichbar (gering), wenn der Bischof von Essen als Reaktion auf die Proteste „Maria 2.0“ die Wahlordnung für die Kirchenvorstandswahlen ändert, und allen Frauen das Wahlrecht entzieht? Sehen auch hier die Verwaltungsgerichte keinen subjektiven Rechtsanspruch.
Ach ja! Es geht ja nur um eine Kirche in Altenessen!
Gerd Urban
2 Kommentare
A.Leusch
5/29/2019 08:24:25 am

Wir leben in
einer Zeit, wo
Ehrlichkeit als
Schwäche zählt und die Lügner
auf Händen getragen
werden...
Und wer einen Fehler begeht, und ihn nicht
korrigiert, begeht einen zweiten ! ( Konfuzius)

Zitat Albert Einstein

Verraten und verkauft ....

Antwort
Susanne Rotering
5/30/2019 01:44:55 pm

Eines der höchsten Güter einer Demokratie ist die Gewaltenteilung:

- Gesetzgebung( Legislative) hier Wahlordnung;

- Gesetzesausführung (Executive) hier die Wahlliste für neue Mitglieder für den Kirchenvorstand;

- Gerichtsbarkeit; hier Prüfung der Einsprüche wegen Verstoß gegen die Wahlordnung und dem Verdacht der Manipulation durch Zurückhalten von Informationen.

Im Bistum Essen gibt es diese Gewaltenteilung nicht,
wie früher
Könige, oder auch Diktatoren füllen auch heute in der katholischen Kirche die Bischöfe diese drei Posten auf einmal aus:

Sie sind Regierungschef, oberster Gesetzgeber und Richter in einer Person.

Von daher könnte eine Änderung der Wahlordnung wie von Gerd Urban beschrieben durchaus durch den Bischof erfolgen, wenn das für die männliche Führungsriege von Vorteil wäre.

Traurig macht mich auch, dass die neu „gewählten“ Mitglieder des Kirchenvorstandes nicht den Mut hatten nach
einer nicht sauberen Wahl die Entscheidung zu treffen, die Wahl nicht anzunehmen.

Aber wer weiß, vielleicht ist es ja auch Sicht dieser Kirchenvorstände eine Ehre von vorne herein gewusst zu haben, dass man/frau zum KV gehören wird und treu den Wünschen des Bistums und der Contilia entsprechen darf.

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