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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.

Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862

Pressemitteilung zum Informationsabend vom 05.12.2019

12/9/2019

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Geplanter Krankenhausneubau der Contilia Gruppe am Standort Hospitalstr./Johanniskirchstr. und  Verkauf und Abriss der Pfarrkirche St. Johann Baptist in Essen-Altenessen: Pressekonferenz am 05.12.2019 im Kolpinghaus Altenessen

Auch wenn es in der Öffentlichkeit in der letzten Zeit eher ruhig war, die Bemühungen des Vereins „Rettet St. Johann e.V.“, die Kirche St. Johann Baptist zu erhalten und einen Abriss zu verhindern, gingen und gehen unvermindert weiter!

Rechtliche Prüfung des Kaufvertrages

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster einen subjektiven Rechtsanspruch der Gemeindemitglieder verneint (einzelne Gemeindemitglieder sind nicht klageberechtigt) und in der Sache die von uns gerügte Wahl zum Kirchenvorstand nicht überprüft haben, haben wir den Verkauf von Kirche und Grundstück rechtlich prüfen lassen.
Obwohl der Kaufvertrag einige rechtlich sehr bedenkliche Inhalte aufweist, liegt kein ausreichender Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens vor, welches eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erwarten dürfte.
Die rechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Kirchengemeinde St. Johann Baptist, vertreten durch den Kirchenvorstand, die Vorbehalte und Auflagen der Schenkung der Kirche im Jahr 1862 durch Johann Lindemann beim Verkauf missachtet hat.

Juristische Bewertung der Schenkungsurkunde

Die uns vorliegende Schenkungsurkunde und der Auszug aus dem Urkundenbuch des preußisch königlichen Kreisgerichts von 1862 enthalten u.a. die folgenden Auflagen und Vorbehalte:

  • „…schenke ich dieses Gotteshaus mit Grund und Boden die dortige betreffende katholische Gemeinde in Altenessen mit dem Vorbehalt, nur zum Gebrauche religiösen Gottesdienst für jetzt und die spätere Nachwelt zu gebrauchen und knüpfe dieser Schenkung folgende Bedingungen bittend an“
  • „…nach meinem Tod in dieser Kirche meine ewige Ruhestätte zu finden und vor dem Chor begraben zu werden“

​Damit handelt es sich um eine Schenkung unter Auflagen. Diese Auflagen sind rechtlich eindeutig und lassen einen Verkauf und Abriss der Kirche nicht zu.
Diese rechtlichen Bedenken wurden bereits am 20.12.2018 schriftlich dem Bischof von Essen, dem Generalvikar und dem Kirchenvorstand St. Johann Baptist mitgeteilt. Eine Antwort oder eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Der Verkauf erfolgte somit mit Wissen und unter Missachtung der Schenkungsauflagen.

Recherche Nachfahren von Johann Lindemann

Allerdings ist es nur den Rechtsnachfolgern von Johann Lindemann vorbehalten, die Einhaltung der Auflagen und Vorbehalte der Schenkung einzufordern und durchzusetzen. Dieses Recht besteht nicht für den Verein „Rettet St. Johann e.V.“ oder für einzelne Gemeindemitglieder. Nach einer aufwändigen Recherche in den letzten Monaten konnte ein Rechtsnachfolger von Johannes Lindemann ermittelt werden, der die Schenkungsauflagen seines Ur-Ur-Ur-Großvaters durchsetzen will. ​

Weiteres Vorgehen

Gestern (04.12.2019) wurden im Wege eines außergerichtlichen Verfahrens die Katholische Klinikum Essen GmbH (Käufer) und die Kirchengemeinde St. Johann Baptist (Verkäufer) mit einem Schreiben des uns und den Rechtsnachfolger von Herrn Lindemann vertretenden Rechtsanwalts Moritz E. Peters unter Fristsetzung aufgefordert, den Verkauf von Kirche und Grundstück rückgängig zu machen und den Schenkerwillen Johann Lindemanns wieder herzustellen.
Sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, schließt sich eine zivilrechtliche Klage mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an. Mit diesem Antrag soll dem Käufer, Katholisches Klinikum Essen GmbH, gerichtlich untersagt werden, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung einen Abriss der Kirche vorzunehmen.

05.12.2019
Rettet St. Johann e.V.

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    Autor ​V.i.S.d.P.

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