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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.

Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862

Der Kampf um die Rettung unserer Pfarrkirche St. Johann Baptist geht weiter

11/3/2019

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Lange Zeit war es ruhig, doch im Hintergrund haben wir intensiv geprüft, recherchiert, gesprochen, gearbeitet und weitere Schritte vorbereitet.

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Auch wenn es in der Öffentlichkeit in der letzten Zeit eher ruhig um "Rettet St. Johann" war, unsere Bemühungen, unsere Kirche St. Johann Baptist zu erhalten und einen Abriss zu verhindern, gingen und gehen unvermindert weiter!
 
Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster einen subjektiven Rechtsanspruch der Gemeindemitglieder verneint (einzelne Gemeindemitglieder sind nicht klageberechtigt) und in der Sache die von uns gerügte Wahl zum Kirchenvorstand nicht überprüft haben, haben wir intensiv weitere juristische Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrages prüfen lassen.
Die Prüfungen haben ergeben, dass die Kirchengemeinde St. Johann Baptist, vertreten durch den Kirchenvorstand, die Vorbehalte und Auflagen der Schenkung der Kirche durch Johannes Lindemann beim Verkauf missachtet hat. Die vorliegende Schenkungsurkunde und der Auszug aus dem Urkundenbuch des preußisch königlichen Kreisgerichts von 1862, archiviert im Bistumsarchiv, enthalten u.a. die folgenden Auflagen und Vorbehalte:

  • „… das nur die katholische Pfarrgemeinde Altenessen die Kirche besitzen darf zum gottesdienstlichen Gebrauch.“
 
  • „… das er nach seinem Tod in jener Kirche seine ewige Ruhestätte finden und vor dem Chor dieser Kirche beerdigt werde.“
 
Damit handelt es sich juristisch gesehen um eine Schenkung unter Auflagen. Diese Auflagen sind nach umfassender Prüfung rechtlich eindeutig und lassen einen Verkauf und Abriss der Kirche nicht zu.
Diese rechtlichen Bedenken wurden bereits am 20.12.2018 schriftlich dem Bischof von Essen, dem Generalvikar und dem Kirchenvorstand St. Johann Baptist mitgeteilt. Eine Antwort oder eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Der Verkauf erfolgte somit mit Wissen und unter Missachtung der Schenkungsauflagen.
 
Zunächst ist beabsichtigt, in einem außergerichtlichen Verfahren den Verkauf von Kirche und Grundstück rückgängig zu machen und den Schenkerwillen Johannes Lindemanns wieder herzustellen.

Sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, schließt sich eine zivilrechtliche Klage mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an. Mit diesem Antrag soll dem Käufer, Katholisches Klinikum Essen, gerichtlich untersagt werden, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung einen Abriss der Kirche vorzunehmen. 

Informationsabend im November

Im November werden wir alle Interessierten und die Presse zu einem Informationsabend einladen. Dort informieren Rechtsanwalt Peters und wir über das weitere Verfahren. Hier haben Sie Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen und Anregungen zu geben.
Sollten Sie bereits vorher Fragen haben oder weitere Erklärungen benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse rettet.st.johann@gmail.com.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre bisherige und weitere engagierte Unterstützung und hoffen, gemeinsam mit Ihnen auf eine weitere Zukunft für die lebendige Gemeinde St. Johann Baptist.
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    Autor ​V.i.S.d.P.

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