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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.
Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862
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Das anwaltliche Schreiben mit der Aufforderung, die kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung für den Verkauf der Kirche St. Johann Baptist zurückzunehmen, wurde vom Bistum Essen beantwortet. Inhaltlich wird kurz mitgeteilt, dass die Kirchengemeinde St. Johann Baptist den Verpflichtungen und Auflagen aus dem Schenkungsvertrag in vollem Umfang nachgekommen ist. Weiterhin wird die Legitimation des Rechtsnachfolgers des Stifters Johann Lindemann in Frage gestellt.Unter Hinweis auf ein veröffentlichtes Interview mit dem Leiter des Dezernates Kirchengemeinden im Bistum Essen, wird angeraten, die gerichtliche Auseinandersetzung auszusetzen. Zur Aufforderung der Rücknahme der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung wird keine Stellung genommen.Nachdem bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung, dass Contilia das Neubauprojekt Krankenhaus nicht umsetzen wird, Bischof Overbeck und der Kirchenvorstand öffentlich bestätigten, den Verkauf der Kirche nicht rückgängig zu machen, lassen auch diese Antworten kein anderes Signal erkennen. Es bleibt offensichtlich bei der Strategie „Augen zu und durch“ und „Ein Spiel auf Zeit“.
Deshalb ist die Aufforderung gerichtlich durchzusetzen und die Klage wurde heute beim Landgericht Essen eingereicht. Eine weitere Klage gegen die Pfarrgemeinde St. Johann Baptist, die den Abriss von Kirche und Pfarrzentrum untersagen soll, wird aktuell vorbereitet und kurzfristig eingereicht.
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Autor V.i.S.d.P.Der Verein Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V. Archiv
März 2022
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