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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.
Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862
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Nachfolgende E-Mail ist an die WAZ, den Oberbürgermeister von Essen Thomas Kufen, die Bezirksvertretung V nebst dem Bezirksbürgermeister und seinem Stellvertreter, Generalvikar Klaus Pfeffer, Dompropst, Pfarradministrator und KV-Vorsitzender von St. Johann Thomas Zander sowie Dr. Albrecht von der Contilia übersandt worden. Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend einige Überlegungen und Anregungen aus den Artikeln zur Entwicklung von "Freiheit Emscher" und zur Podiumsdiskussion zum geplanten Neubau des Marienhospitals mit Abriss der Pfarrkirche St. Johann Baptist. Die Quellen aus dem Baurecht füge ich untenstehend bei. Das brachliegende Bergbaugelände Emil-Emscher soll kurzfristig entwickelt werden. Es gibt Gedanken zur Erschließung des Gebietes mittels ÖPNV. Gerade einmal 600m entfernt soll ein neues, großes Krankenhaus für den gesamten Essener Norden mitten in einem Wohngebiet errichtet werden. Dafür soll eine alte, stadtteilprägende und für das Sozialgefüge des Stadtteils sehr wichtige Kirche abgerissen werden, um Platz zu schaffen, der eigentlich auch nicht ausreicht und keinerlei Raum für späterer Erweiterungen bietet (gemäß Dr. Albrecht, nötig wären 30.000 m², Gesamtfläche mit Kirche 28.500m²). Ebenfalls entsteht für die Anwohner der Johanniskirchstraße und der umliegenden Straßen eine hohe Lärmbelästigung durch Rettungs- und Lieferverkehr. Dazu kommen die Fahrzeuge, die das geplante Parkhaus ansteuern. Weiter ist im Artikel zu "Freiheit Emscher" zu lesen, dass im Stadtteil Platz für zusätzliche Wohnbebauung geschaffen werden soll. An diesem Punkt können alle diese Vorhaben und Wünsche doch zusammengefasst werden. Warum wird das neue Krankenhaus nicht im Gewerbegebiet "Freiheit Emscher" angesiedelt? Baurechtlich ist dies möglich. Das Gebiet soll als Gewerbe- und Industriegebiet entwickelt werden (Quelle: Aufstellungsbeschluss A001 und Bebauungsplan 02/80 zum Gebiet Emil-Emscher). In Gewerbe- und Industriegebieten sieht die Baunutzungsverordnung in §8 und §9 ausnahmsweise die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke vor. Mit der Ansiedlung des Krankenhauses in "Freiheit Emscher" würden alle (!) der angesprochenen Probleme auf einmal gelöst werden:
Wenn man alle diese Punkte zusammennimmt wäre die Umsetzung ein stadtplanerisches Leuchtturmprojekt und alle verschiedenen Interessen könnten zufriedenstellend erfüllt werden. Ich bitte den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretung V und die Stadtverwaltung diese Idee intensiv und konstruktiv zu prüfen. Hier gibt es eine große Zukunftschance für Altenessen und den ganzen Essener Norden. Mit freundlichen Grüßen Tobias Urban Recherche zum Gebiet Emil Emscher Aussage der Contilia: Gibt es andere Grundstücke (z.B. Emil Emscher), die für den Krankenhausneubau in Frage kommen? Alternative Grundstücke, die die Standortanforderungen und baulichen Notwendigkeiten in realisierbarer Form vereinen, haben sich nach eingehender Prüfung nicht ergeben. Auch eine Verlagerung des Neubaus in das Gewerbegebiet "Emil Emscher" ist nicht möglich. Das Plangebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 2/80 „Gewerbegebiet Emil" abgedeckt, der hier Industrie- und Gewerbegebiete festsetzt. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet „Gewerbliche Baufläche, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dar, eine Nutzung als Krankenhausstandort ist also nicht zulässig. Quelle: https://www.contilia.de/die-contilia-auf-einen-blick/fragen-und-antworten-zum-krankenhausneubau.html#EINBLICKE Die hervorgehobene Passage ist der entscheidende Punkt. Freiheit Emil-Emscher: https://www.ewg.de/standort_essen_2/immobilienmarkt/gewerbegebiete_2/freiheit_emscher_emil_emscher/Freiheit_Emscher Quelle: https://geo.essen.de/planenbauen/
Es gibt einen Aufstellungsbeschluss: https://webapps.essen.de/app/extern/blp_proxy/Aufstellungsbeschluesse/AufstellungsbeschluesseDownload?aufstellungsbeschluesseId=1&aufbeschldateienId=99 Auszug: 2. Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet wird vollständig abgedeckt durch den (über das in Rede stehende Plangebiet weit hinaus gehenden) rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2/80 „Gewerbegebiet Emil", der hier überwiegend Industrie- und Gewerbegebiete festsetzt. Der, Regionale Flächennutzungsplan stellt für den weit überwiegenden Teil des Plangebietes „Gewerbliche Baufläche, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dar und nur für einen sehr kleinen Teil im Nordosten des Plangebietes „Wald". Quelle: Regionaler Flächennutzungsplan: http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/shared/datei_download.php?uid=6ef633b67ef30c67fd4013c565ccde15 3. Anlass und Ziele der Planung Der Eigentümer der Plangebietsfläche (die RAG Aktiengesellschaft) und die Stadt Essen möchten in Anbetracht der vor Ort vorgesehenen Aufgabe der bergbaulichen Nutzung das Areal zu einem für die Stadt Essen bedeutsamen Gewerbestandort entwickeln. Dazu gibt es den aktuellen rechtsgültigen Bebauungsplan: https://webapps.essen.de/app/extern/blp_proxy/Bauverfahren/Bebauungsplaene/?ordnr=02%2F80 Dieser setzt Industrie- und Gewerbegebiete fest. Dies soll nicht geändert werden. Die Baunutzungsverordnung regelt die zulässige Bebauung: Quelle: https://dejure.org/gesetze/BauNVO In §8 ist die Bebauung in Gewerbegebieten geregelt, in §9 die Bebauung in Industriegebieten. Beide Paragraphen haben einen gleichlautenden Wortlaut: (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden: 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Ein Krankenhaus zählt als Anlage für gesundheitliche Zwecke. Von Gerichten mehrfach festgetellt. U.a.: Bei einem Krankenhaus handelt es sich um eine Anlage für gesundheitliche Zwecke. VGH München, Beschluss v. 23.12.2014 – 2 ZB 14.1660 http://gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-41029?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 https://www.rpmed.de/pdf/newsletter/Newsletter-10-Beitrag-5.pdf Somit ist festzustellen, dass die öffentliche Aussage der Contilia - „Das Plangebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 2/80 „Gewerbegebiet Emil" abgedeckt, der hier Industrie- und Gewerbegebiete festsetzt. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet „Gewerbliche Baufläche, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dar, eine Nutzung als Krankenhausstandort ist also nicht zulässig" – nicht den baurechtlichen Tatsachen entspricht.
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Autor V.i.S.d.P.Der Verein Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V. Archiv
März 2022
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