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Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V.
Willkommen in St. Johann Baptist - Hier beten Eltern, Kinder, Enkel ...
...seit 1862
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Im Nachgang zur Podiumsdiskussion vom 27.02.2019 „informierten" Mitte März das Bistum Essen und Contilia mit einer aufwendig produzierten und breit verteilten Broschüre über den geplanten Neubau des Marienhospitals. Mit sachlichen Informationen und persönlichen Einschätzungen sollte das Projekt „Neubau Krankenhaus und Abriss St. Johann" transparenter und besser verständlich gemacht werden. „Rettet St. Johann" kann eine so aufwendige und kostspielige Öffentlichkeitsarbeit nicht finanzieren. Mit einigen Informationen und Aussagen der Broschüre kann „Rettet St. Johann" jedoch nicht einverstanden sein und informiert mit dieser Presseerklärung über den aktuellen Sachstand der rechtlichen Maßnahmen gegen den Kirchenverkauf und Alternativen zur Krankhausplanung. Ebenfalls beinhaltet diese Presseerklärung ein Statement von Architekt Heinrich Böll, dessen Aussagen auf der Podiumsdiskussion zum Altenheim St. Monika aus dem Kontext gerissen wurden. Beschwerde gegen Berufungsbescheid Nach Zurückweisung des Einspruchs gegen die Wahl zum Kirchenvorstand und Ablehnung der Berufung durch den Generalvikar des Bistums Essen ist gegen diese Entscheidung durch den Rechtsanwalt von „Rettet St. Johann" Beschwerde eingelegt worden. Diese Beschwerde ist als Rechtsmittel durch universalkirchliches Recht zugelassen und wurde mit dem Antrag verbunden, den Berufungsbescheid solange auszusetzen, bis abschließend über die Rechtmäßigkeit der KV-Wahl entschieden ist. Das Kirchenrecht sieht vor der Beschwerde entweder stattzugeben oder diese an die Kirchengerichtsbarkeit weiterzugeben. Beschwerde wird ignoriert! Das Generalvikariat sieht keine Veranlassung die Beschwerde zu bearbeiten, da das Verfahren abgeschlossen ist. Bis zum heutigen Tage ist keine Antwort oder Weiterleitung erfolgt. Damit stellt sich der Bischof von Essen gegen höherrangiges Kirchenrecht, obwohl festzustellen ist, dass die Wahlordnung für die Kirchenvorstandswahlen nicht mit universalkirchlichem Recht vereinbar und demnach ungültig ist. Dieser Sachverhalt wird nun durch den Rechtsanwalt direkt an die Kirchengerichtsbarkeit in Rom weitergeleitet. Aufforderung zur Unterlassung von rechtlich erheblichen Handlungen durch den Kirchenvorstand Zur Wahrung des Rechtsschutzes wurde der Kirchenvorstand mit Fristsetzung auf Montag, den 25.03.2019, aufgefordert, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass bis zur Entscheidung über die Wahlanfechtung, der Kirchenvorstand keine Erklärung in notarieller Form über den Verkauf der Kirche abgibt. Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Da die kirchenrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. ignoriert worden sind, wurde beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Antrag auf die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gestellt. Beantragt wurde, dem Kirchenvorstand zu untersagen, bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der KV—Wahl eine Entscheidungen über den Verkauf der Kirche zu treffen. Grundlage ist hier das Vermögensverwaltungsgesetz des Landes NRW, das die Belange der Kirchenvorstände regelt. Das Ergebnis der Bauvoranfrage steht aus „Rettet St. Johann" hat den aktuellen Sachstand der Bauvoranfrage bei Stadtplanungsdezernent Best angefragt: Eine Bauvoranfrage wurde seitens Contilia am 25.09.2018 gestellt. Der Antrag ist jedoch nicht vollständig und kann daher auch nicht abschließend geprüft werden. Eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit kann daher auch nicht getroffen werden. Es sind noch Gutachten und Nachweise beizubringen. Architekt Heinrich Böll zur Berichterstattung über das Altenheim St. Monika Die verbreitete Aussage, dass vorgeschlagen wurde das Altenheim St. Monika abzureißen ist aus dem Kontext gerissen worden und somit mutwillig missverständlich dargestellt worden. Gefallen ist die Aussage im Zusammenhang mit anzustrengenden Alternativplanungen zum Kirchenabriss. Hier wurde angeregt „querzudenken". Dies gehört zu einer Planungsphase. Knackpunkt der gesamten Planung ist der zu schaffende Parkraum und die benötigte Grundfläche im Erdgeschoß des neuen Krankenhauses. Hier wären denkbare Alternativen die Verlagerung der Parkflächen oder eine Vergrößerung der Baufläche. Das Gelände ist zum Karlsplatz und zum Johanniskirchplatz begrenzt. Somit bleibt nur die Richtung zum Altenheim. Im Vorschlag sollte das Altenheim aber nicht „einfach abgerissen" werden, sondern am Standort der heutigen Mallinckrodtschule neu erbaut werden, so dass keine Pflegeplätze entfallen würden. Alternativplanung Krankenhausneubau Für den geplanten Krankenhausneubau werden laut Veröffentlichungen der Contilia 28.500 m² benötigt. Davon soll das Grundstück der Kirchengemeinde 4.700 m² beitragen. Hierbei muss man jedoch die Relationen betrachten. Der Johanniskirchplatz (>1.000 m²) ist nicht bebaubar. Hier ist eine Freifläche vorgesehen. Ebenfalls ist im Gesamtkonzept ein Parkhaus mit aktuell 2.200 m² vorgesehen. Dazu kommt der Platzbedarf für einen Kirchenraum im neuen Krankenhaus. Contilia beteuert zwar in allen Äußerungen, dass Alternativen sorgfältig geprüft wurden und eine Integration des Kirchengebäudes in das Neubaukonzept nicht möglich wäre, eine schlüssige Begründung hierzu wird wohlweislich nicht geliefert. Es gibt zahlreiche erfolgreiche Beispiele einer Verbindung von Neubauprojekten mit Altbestand. Hier liegen die Vorteile auf der Hand. Ein direkter Zugang vom neuen Krankenhaus in die historische Kirche kann geschaffen werden. Die aufwendige Planung, Einrichtung und Unterhaltung eines Kirchenraums entfällt. Das Gemeindeleben und die Krankenhausarbeit wachsen automatisch zusammen, die Akzeptanz des Krankenhauses steigt deutlich. Ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde geht nicht verloren. Altenessen erhält seinen historischen Stempel. Auch gibt es Lösungsmöglichkeiten für die Parkplatzsituation. In den seltensten Fällen gibt es an Krankenhäusern direkt angebundene Parkhäuser. Kurze Fußwege sind hier der Regelfall (Elisabeth-Krankenhaus, 50 m unüberdacht, Krupp-Krankenhaus, 100 m unüberdacht, Kath. Kliniken Ruhrhalbinsel, 150 m unüberdacht). Ein möglicher Alternativstandort für ein Parkhaus wäre eine Fläche an der Wolbeckstraße. Ein Fußweg von rund 100 m wäre hier zu einem Nebeneingang des neuen Krankenhauses im Bereich des Altenheims St. Monika zu bewältigen. Eine Strecke, die jeder Krankenhausbesucher auf sich nehmen kann und wird. Der bekannte Essener Architekt Heinrich Böll hat einen Vorschlag entwickelt, der den Erhalt der Kirche St. Johann Baptist und den Neubau des Krankenhauses mit allen „zwingenden Vorgaben" von Contilia ermöglicht. Kernpunkt des Plans ist die alternative Schaffung von Parkraum. In der aktuellen Planung soll ein oberirdisch fünfstöckiges (!) Parkhaus direkt an der Johanniskirchstraße entstehen. Dieses hat eine Grundfläche von 2.200 m² und könnte ca. 500 Stellplätze bieten. Es entstünde in unmittelbarer Nähe zum Altenheim mit allen Emissionen die aus einem Parkhaus entstehen. Auf dem Gelände der jetzigen Kirche soll ein vierstöckiges Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 1.700 m² errichtet werden. Wenn nun auf dem als Parkhaus vorgesehenen Platz ein fünfstöckiges Gebäude erbaut wird, könnten dennoch in der unteren Etage Kurzzeit– und Behindertenparkplätze entstehen. Dies trägt den Bedenken von Contilia Rechnung, dass nicht alle Menschen einen kurzen Fußweg von max. 150 m auf sich nehmen können. In den oberen vier Etagen entsteht mehr Nutzfläche für das Krankenhaus als in dem bisher geplanten Gebäude am Standort der Kirche. Das Parkhaus hat eine Nutzfläche von 13.200m² (inkl. 1 Kellergeschoß) von der eine Etage für Kurzparker verbleibt. Somit entsteht eine Nutzfläche von 11.000 m². Die Gebäude am Standort der Kirche haben nur eine Nutzfläche von 6.790 m². Es entsteht ein Flächengewinn von 4.210 m². Das Krankenhaus kann in Grenzbebauung an die Kirche herangebaut werden. Die Schaffung eines Kirchenraums im Erdgeschoß entfällt ebenfalls. So können alle benötigten Einrichtungen des Krankenhauses im Erdgeschoß angesiedelt werden. Auch die Verkehrssituation in der Johanniskirchstraße wird dadurch deutlich entschärft, da der Besucherverkehr von der B224 direkt in das Parkhaus an der Wolbeckstraße geleitet wird. Dieses begünstigt auch ein positives Verkehrsgutachten Diese Alternativplanung berücksichtigt alle Forderungen und ist die Zukunft für den Stadtteil. Auf dem vorliegenden Lageplan wurden die in der Veröffentlichung von Contilia gezeigten Pläne eingezeichnet um die betroffenen Flächen zu verdeutlichen. Es handelt sich nicht um eine offizielle Zeichnung von Contilia.
27.03.2019 Rettet St. Johann e.V.
1 Kommentar
A.Leusch
3/28/2019 10:58:26 pm
Mit der Alternativplanung Krankenhausneubau von
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Autor V.i.S.d.P.Der Verein Gemeinsam LEBEN in St. Johann e.V. Archiv
März 2022
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